Der Rheinische Schützenbund sucht einen Austragungsort für das Landeskönigschießen 2027.

Vereine aus unserem Bezirk, die Interesse an der Durchführung der Veranstaltung haben, wenden sich bitte an unsere Bezirksvorsitzende.

Weitere Informationen können dem Text des Landessportleiters entnommen werden:

Der Rheinische Schützenbund e.V. 1872 (RSB) hat sich in seiner Satzung unter anderem die „Pflege und Wahrung des deutschen Schützenbrauchtums“ zum Ziel gesetzt. In Verwirklichung dieser Zielsetzung führt der RSB seit 1977 das Landeskönigsschießen, seit 1991 das Landesjugendkönigsschießen und seit 2026 das Landesseniorenkönigsschießen durch. Die jeweiligen Landeskönige und -königinnen sowie Landesjugend- und Landesseniorenkönige bzw. -königinnen erhalten damit die Möglichkeit, gemeinsam am Bundes- bzw. Bundesauflage- und Bundesjugendkönigsschießen des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) teilzunehmen.

Da im Jahr 2027 kein Rheinischer Schützentag stattfinden wird, sollen das Landeskönigsschießen, das Landesseniorenkönigsschießen und das Landesjugendkönigsschießen dennoch durchgeführt werden. Für das 50. Landeskönigsschießen, das 2. Landesseniorenkönigsschießen und das 36. Landesjugendkönigsschießen 2027 sucht der RSB daher einen Verein, der sich in enger Zusammenarbeit mit seinem zuständigen Bezirk bereit erklärt, diese traditionsreiche Veranstaltung auszurichten.

Die Organisation und Durchführung des eigentlichen Schießens erfolgt durch die Landessportleitung des RSB. Für die Ausrichtung vor Ort werden insbesondere folgende Voraussetzungen benötigt:

  • erwartet werden rund 100 Kreis- und Bezirkskönige sowie Kreis- und Bezirksauflage- und -jugendkönige
  • zusätzlich werden etwa 200 Begleitpersonen erwartet
  • für den schießsportlichen Bereich werden mindestens 12 Luftgewehrstände benötigt. Geschossen wird in den Disziplinen Luftgewehr, Luftgewehr - Auflage, Luftpistole und Luftpistole - Auflage
  • sofern erforderlich, können die Wettbewerbe auch auf zwei Schießständen parallel durchgeführt werden, sofern diese örtlich eng beieinanderliegen
  • der Schießstand sollte möglichst mit elektronischen Scheibenanlagen ausgestattet sein
  • für die Veranstaltung müssen geeignete Aufenthalts- und Bewirtungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen
  • für die abschließende Proklamation wird in den Veranstaltungsräumlichkeiten eine entsprechend ausgestattete Bühne benötigt

Anlässlich des 50. Landeskönigsschießen ist das 3. Kaiserschießen geplant. Vielleicht ergibt sich bei dem ausrichtenden Verein die Möglichkeit diesen auf einen Vogel auszuschießen.

Am Tag vor dem jeweiligen Landeskönigsschießen findet traditionell das Hogrefe-Pokalschießen (Luftgewehr - Auflage) auf demselben Schießstand statt. Die Organisation und Durchführung dieses Wettbewerbs liegt hauptverantwortlich beim zuständigen Bezirk. Am schießsportlichen Vergleichsschießen nehmen die Bezirke jeweils mit einer Mannschaft aus zwei Schützen und zwei Schützinnen teil. Insgesamt ist hierbei von einer maximalen Teilnehmerzahl von etwa 80 Personen auszugehen.

Der Termin sowie weitere organisatorische und technische Details können im Vorfeld mit dem Landessportleiter Norbert Zimmermann besprochen und abgestimmt werden.

Die Landessportleitung würde sich sehr über die Bewerbung einzelner Vereine und die Bereitschaft freuen, diese traditionsreiche Veranstaltung im Jahr 2027 gemeinsam mit dem zuständigen Bezirk auszurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Zimmermann

Landessportleiter